
DIE PRAXISGEBÜHR
Die Praxisgebühr exixtiert bereits seit mehreren Jahren, dennoch stellen wir nach wie vor eine große Unsicherheit bei den Patienten fest, wann genau diese Gebühr zu zahlen ist.
Diese Verunsicherung führt dazu, dass Termine mitunter erst dann gemacht werden, wenn bereits Schmerzen aufgetreten sind.
Aus diesem Grund möchten wir noch einmal auf die Modalitäten dieser Praxisgebühr hinweisen.
Die 10,- € Praxisgebühr werden nicht fällig bei einer normalen
Kontrolluntersuchung der Zähne, bei Röntgenaufnahmen,
Vitalitätsproben und der in diesem Zusammenhang erbrachten ersten
Zahnsteinentfernung im Jahr.
Ebenfalls muss keine Gebühr bezahlt werden, wenn im
selben Quartal schon einmal der Zahnarzt auf- gesucht wurde, z.
B. im Notdienst. Allerdings sollten Sie die Quittung der bereits entrichteten
Praxis- gebühr vorgelegen können.
Auch bei der zweiten Zahnsteinentfernung im Jahr wird keine Praxisgebühr fällig, da diese Leistung nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt wird und somit eine reine Privatleistung ist.
Erst wenn tatsächlich „zum Bohrer gegriffen wird“
oder eine Tinktur auf die Mundschleimhaut oder die Zähne aufgebracht werden
muss, wird die Praxisgebühr fällig.
Falls Sie unsicher sind, fragen Sie uns nochmals bei
der Terminvergabe nach der Praxisgebühr.
Zusatzinformationen
Die tägliche, gründliche Zahnpflege und gesunde Ernährung sind leider nicht ausreichend, um unsere Zähne langfristig schön und gesund zu erhalten. Wo Zahnbürste und Zahnzwischenraumbürste nicht hinkommen, hilft die professionelle Zahnreinigung bei der idealen Reinigung und Pflege.